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Kühle Köpfe haben warme Füße

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird regelmäßig an die angestrebten Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland angepasst. Sie legt energetische Mindestanforderungen im Neubau sowie im Bestand bei Modernisierung, Um- und Ausbau fest.

Zudem fordert das GEG bei Verkauf oder Vermietung von Bestandswohngebäuden die Vorlage eines Energieausweises. Dieser informiert über den aktuellen Energiebedarf und muss Modernisierungstipps zur Verbesserung der Energieeffizienz enthalten. Unabhängig davon ist angesichts der heutigen Energiepreise ein Nachdenken über nachträgliche Dämm-Maßnahmen sinnvoll bzw. gesetzlich gefordert, wenn sowieso eine Renovierung der Fassade oder ähnliches geplant ist.

Bei der Überlegung über die Verbesserung der Dachdämmung sollte sich der Eigentümer über die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Dach Gedanken machen und umgekehrt.

Auch die Frage, ob die Heizungsanlage den Anforderungen noch genügt und inwieweit die Installation einer Solaranlage rentabel ist, sollte im Rahmen einer Umbaumaßnahme untersucht werden.

Um ein ganzheitliches Energiekonzept für Ihr Gebäude zu erstellen, können Sie gerne mit unserem Büro einen unverbindlichen Ortstermin vereinbaren. Als geprüfte Energieberater - auch im Bereich Denkmalschutz - können wir Ihnen einen Energiepass für Ihr Haus erstellen, der einen ersten Überblick über Kosten und Einsparungsmöglichkeiten verschafft.

Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme bietet das Internet z.B. unter www.bafa.de oder www.kfw.de.